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Selbsthilfe – ein starkes Netz

In Selbsthilfegruppen können Betroffene ihre Sorgen teilen und gemeinsam Lösungen finden. Nicht nur bei Depression oder Angststörung ist Selbsthilfe eine wichtige Ergänzung zur Therapie: Der Austausch von Wissen und Erfahrung hilft chronisch kranken und behinderten Menschen und ihren Angehörigen, ihre Situation anzunehmen. Deshalb unterstützt die AOK seit mehr als 30 Jahren die Selbsthilfe (Gruppen, Landes- und Bundesverbände sowie Kontaktstellen) finanziell und organisatorisch.
Betroffene sprechen miteinander. Sie profitieren vom Austausch in einer Selbsthilfegruppe.© iStock / AnnaStills

Inhalte im Überblick

    Wie unterstützt die AOK Selbsthilfegruppen?

    Die AOK unterstützt Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle und infrastrukturelle Hilfen seit mehr als 30 Jahren. Im Jahr 2024 stellen die gesetzlichen Krankenkassen 95,11 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Davon unterstützt allein die AOK die Selbsthilfe mit rund 33,5 Millionen Euro. Damit gehen im Jahr 2024 pro Versicherte 1,28 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und den Landesebenen beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

    Seit 2020 gilt ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel von den Krankenkassen und ihren Verbänden verteilt werden. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System 2024 rund 4,94 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und rund 1,06 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen bereitgestellt werden.

    Voraussetzungen für Selbsthilfeförderung

    Eine Selbsthilfegruppe muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:

    • Die Selbsthilfearbeit muss von Betroffenen für Betroffene erbracht werden.
    • Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet.
    • Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Mitgliedern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt.
    • Es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
    • Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich zur Neutralität und arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
    • Die Finanzsituation ist jederzeit transparent.
    • Es besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit.
    • Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind zu beachten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.

    Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen.

    Wie wird Selbsthilfe gefördert?

    Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.

    • Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
    • Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.

    Selbsthilfeförderung beantragen

    Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.

    Wie unterstützt und fördert meine AOK die Selbsthilfe?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und die regionalen Angebote zur Selbsthilfeförderung anzeigen.
    Aktualisiert: 19.03.2024

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